Liefer- und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt in der Regel in drei bis sechs Arbeitstagen durch Kurierdienste in Verpackungs-Einheiten.
Soweit nichts anderes angegeben, enthält eine Verpackungseinheit 6 Flaschen mit je 0,75 Liter Inhalt. Ab einer Bestellung mit einem Rechnungsbetrag von 180,00 EUR erfolgt die Lieferung frachtfrei innerhalb Deutschlands.

Unsere Verpackungseinheiten sind

6,12,15,18 Flaschen pro Karton


Die Ware wird in stoßsicheren Kartons versandt, wobei die Gefahr des Versandes beim Käufer liegt. Zeitpunkt des Gefahrüberganges ist die Übergabe der Ware an den Frachtführer.

Der Verkäufer bietet über den gewöhnlichen Versandservice hinaus gegen ein Entgelt von 9,90 EUR je Lieferung auch einen speziellen Lieferservice nach Wunsch des Käufers an.

Im Falle von Lieferverzögerungen wird der Käufer hiervon unterrichtet.

Auslandslieferung

Für den Versand in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechnet der Verkäufer Zusatzkosten in Höhe von 30,00 EUR pro Verpackungseinheit.
Für Lieferungen in andere Länder sind gegebenenfalls Zollvorschriften zu beachten, weshalb die Lieferbedingungen individuell zu vereinbaren sind.

Abholung

Im Falle einer Selbstabholung der Ware wird um entsprechende Benachrichtigung und Vereinbarung fester Abholtermine gebeten.

Ersatzlieferung

Bei Ausverkauf eines Jahrgangs wird stattdessen der entsprechende Nachfolgejahrgang bei gleichwertiger Art und Güte zum selben Preis geliefert.
Falls der Käufer dies nicht wünscht, hat er den Verkäufer entsprechend klar und deutlich anzuweisen.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer tritt sämtliche Forderungen und Nebenrechte, die sich aus berechtigtem oder unberechtigtem Weiterverkauf der Ware ergeben, an den Verkäufer ab. Ferner verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware zu erteilen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer weder berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden, noch zur Sicherheit zu übereignen. Wird die Ware von Dritten gepfändet oder in sonstiger Weise auf diese zugegriffen, ist der Verkäufer unverzüglich hierüber schriftlich zu informieren.